DSL-Wechsel – Internetanbieter wechseln und sparen
1. Internetanbieter einfach wechseln: So funktioniert’s
Auf Wechseln.de vergleichen Sie mit wenigen Klicks die Tarife von bis zu 350 Anbietern für DSL-, Kabel- oder Glasfaserinternet und können Ihren Wechsel zu einem günstigeren Provider direkt ohne Mehrkosten beantragen. So geht's:
- Unverbindlichen und kostenlosen Vergleich starten.
- Daten eingeben und Internetverträge vergleichen.
- Anbieterwechsel direkt online beantragen.
Der Vergleichsrechner führt automatisch eine Verfügbarkeitsprüfung durch. Ihnen werden also nur Tarife angezeigt, die an Ihrem Wohnort verfügbar sind. Oft bietet Ihr neuer Internetanbieter einen kostenlosen Wechselservice an. Er übernimmt dann die Kündigung Ihres Altvertrags für Sie.
2. Wie viel kann ich durch den Anbieterwechsel sparen?
Mit einem Wechsel zu einem anderen DSL- oder Internetanbieter können Sie bis zu 370 Euro im Jahr sparen. Bleiben Sie bei Ihrem derzeitigen Provider, zahlen Sie häufig mehr. Denn viele Internettarife werden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit deutlich teurer. Mit einem Anbieterwechsel können Sie die Preiserhöhung umgehen und einen günstigeren Tarif wählen.
Zusätzlich konkurrieren die Internetlieferanten häufig mit attraktiven Sonderkonditionen und Boni um die Gunst von Neukundinnen und Neukunden. Dies kann etwa ein Rabatt auf die monatliche Grundgebühr oder eine Erstattung der Anschlusskosten sein.
Wechseln Sie beispielsweise von DSL zu Kabel-Internet, gewähren Ihnen einige Anbieter Freimonate zum Beginn der Vertragslaufzeit. Auf diese Weise müssen Sie für Ihren Internetanschluss nicht doppelt zahlen, solange Ihr DSL-Vertrag noch läuft. Ein Vergleich kann sich also lohnen. Sie finden möglicherweise einen passenden Internetvertrag mit hoher Bandbreite und günstigen Konditionen.
3. Wann kann ich den Internetanbieter wechseln?
Sie können Ihren Internetanbieter zum Ende der Laufzeit Ihres bisherigen Vertrags wechseln. Die Mindestlaufzeit von Festnetz- und Internetverträgen beträgt für gewöhnlich 12 oder 24 Monate. Ist die Vertragslaufzeit vorüber, können Sie gemäß § 56 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) monatlich kündigen.
Die Kündigungsfrist beläuft sich im Regelfall auf einen Monat zum Vertragsende. Je nach Anbieter und Tarif können jedoch andere Fristen gelten. Den exakten Stichtag für die Kündigung können Sie in Ihren Vertragsunterlagen einsehen.
Gut zu wissen: Wechsel schon vor Vertragsende beantragen
Sie müssen mit der Beauftragung Ihres Anbieterwechsels nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Für einen reibungslosen Wechsel ohne Unterbrechung der Internetversorgung ist es ratsam, rechtzeitig nach einem neuen Anbieter zu suchen.
Finden Sie einen günstigen Tarif für Highspeed-Internet, können Sie diesen in der Regel schon vor Ablauf des derzeitigen Vertrags abschließen. Ihr neuer Internetanbieter kündigt den Altvertrag und beliefert Sie, sobald dieser ausläuft. Schauen Sie einfach auf die Vertragsdetails.
Mitnahme des Internetvertrags bei einem Umzug?
Kann Ihr Provider Sie am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen oder gar nicht mit Internet versorgen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können schon vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen.
Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund, sofern Ihr derzeitiger Internetprovider Sie am neuen Standort ohne Preiserhöhung zu gleichen oder besseren Konditionen beliefern kann. Damit dabei keine Versorgungslücken entstehen, informieren Sie den Anbieter frühzeitig über Ihren Umzug.
Ist die Mindestvertragslaufzeit bereits verstrichen, können Sie den Internetanbieter auch am neuen Standort monatlich wechseln. Andernfalls müssen Sie für gewöhnlich warten, bis der Vertrag endet.
Auf einen Blick: In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren derzeitigen Vertrag schon vorzeitig mit einer Sonderkündigung beenden und zu einem neuen Internetanbieter wechseln. Achten Sie dabei auf die Fristen:
- Eingeschränkte Versorgung: Ihr derzeitiger Anbieter kann am neuen Wohnort keinen Internetanschluss zu denselben Konditionen bereitstellen.
- Internet zu langsam: Die Internetgeschwindigkeit liegt unterhalb der vertraglichen Mindestbandbreite oder es kommt regelmäßig zu Störungen und Ausfällen. Mit einem Speedtest können Sie in wenigen Sekunden die Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung prüfen.
- Umzug in eine gemeinsame Wohnung: Ziehen mehrere Personen in eine gemeinsame Wohnung, können sie sich in der Regel aussuchen, bei welchem Anbieter sie bleiben und welchen sie kündigen möchten.
- Internet am neuen Wohnort bereits vorhanden: Ziehen Sie etwa in eine WG mit einem vorhandenen Internetanschluss, können Sie Ihren bisherigen Internetvertrag außerordentlich kündigen. Ziehen Sie hingegen aus einer Wohngemeinschaft oder einem Mehrpersonenhaushalt aus, können Sie Ihren Altvertrag auf eine weiterhin dort ansässige Person übertragen und an Ihrer neuen Adresse zu einem anderen Anbieter wechseln.
4. Was ist beim Wechsel zu beachten?
Beim Wechsel des Internettarifs haben Sie je nach Standort die Wahl zwischen DSL, Kabel und Glasfaser sowie verschiedenen Anbietern. Abhängig davon, zu welcher Übertragungstechnologie Sie wechseln, sind verschiedene Faktoren für einen reibungslosen Ablauf relevant. Einige Tarifkonditionen sind dabei besonders wichtig.
Diverse Tarife beinhalten ein Komplettpaket mit einem Festnetzanschluss und einer Telefon-Flatrate. Andere wiederum bieten zusätzlich Internet-TV oder Kabelfernsehen zu günstigen Konditionen.
Je nach Anschluss benötigen Sie zudem neue Hardware, etwa einen Router. Diese können Sie im Regelfall direkt beim Anbieter kaufen oder mieten. Mitunter eignet sich aber auch Ihr bisheriger Router für den neuen Anschluss.
Highspeed-Internet muss dabei nicht zwangsläufig teuer sein. Einige Versorger vertreiben über günstige Tochtermarken Pakete mit hohen Datenraten. Zusätzlich gewähren manche Internetanbieter Sonderkonditionen, etwa für Personen unter 30 Jahren. Ein Tarifvergleich kann sich daher lohnen.
Welche Datenrate benötige ich?
Ein günstiger Tarif muss nicht langsamer sein als teurere Optionen. Dennoch ist die Datenrate ein wichtiges Kriterium bei der Tarifwahl. Welche Internetgeschwindigkeit Sie benötigen, hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab:
- 16 bis 50 MBit/s genügen für Online-Shopping und gelegentliches Surfen.
- Mindestens 50 MBit/s benötigen Sie für Internet-TV, Online-Gaming und Homeoffice.
- Für Mehrpersonenhaushalte ist je nach den persönlichen Anforderungen eine Datenrate von etwa 100 MBit/s erforderlich.
- Arbeiten Sie mit großen Datenmengen, etwa in Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern, sorgt eine Bandbreite ab 250 MBit/s für eine schnelle Verbindung.
Zu Kabel, Glasfaser oder DSL wechseln?
Zwischen den verschiedenen Übertragungstechnologien bestehen wichtige Unterschiede. DSL zum Beispiel ist an nahezu jedem Ort verfügbar, erreicht jedoch nicht die Geschwindigkeit von Kabel oder Glasfaser. Das Glasfasernetz hingegen befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird an vielen Orten bislang nicht bereitgestellt.
- DSL ermöglicht eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 250 MBit/s und ist nahezu überall verfügbar.
- Kabel-Internet liefert eine Bandbreite von bis zu 1.000 MBit/s und ist vielerorts, aber nicht überall empfangbar. Zu Stoßzeiten kann die Datenrate sinken, da sich mehrere Personen einen Anschluss teilen.
- Glasfaser-Internet wiederum liefert äußerst stabile Verbindungen mit bis zu 1.000 MBit/s oder mehr. Die Verfügbarkeit ist je nach Region womöglich eingeschränkt.
Checkliste für den Wechsel Ihres Internetanbieters
- Laufzeit prüfen und Tarife vergleichen: Prüfen Sie die Vertragslaufzeit Ihres derzeitigen Tarifs und vergleichen Sie rechtzeitig die Konditionen anderer Provider. Sie können Ihren Anbieterwechsel bereits während der Mindestlaufzeit beauftragen, um sich günstige Konditionen zu sichern.
- Lassen Sie ggf. den neuen Anbieter kündigen: Die meisten Versorger bieten einen Wechselservice an und übernehmen die Kündigung für Sie. Prüfen Sie, ob das für Sie Sinn macht und vermeiden Sie Versorgungslücken. Mitunter müssen Sie dazu eine Portierung Ihres Anschlusses beim neuen Provider beantragen.
- Auf Vollständigkeit der Daten achten: Für einen reibungslosen Wechsel sind bezüglich Ihrer Daten korrekte Angaben notwendig. Hierbei sind etwa die Laufzeit des Altvertrags, Ihr Name und Ihre Adresse wichtig.
- Rufnummernmitnahme beantragen: Nehmen Sie auch Ihren Telefonanschluss mit zum neuen Anbieter, können Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer beantragen. So können Sie Ihre bisherige Telefonnummer auch zukünftig behalten.
- Hardware und Router: Haben Sie Ihren derzeitigen Router gemietet, müssen Sie diesen zum Vertragsende für gewöhnlich an Ihren alten Internetanbieter zurücksenden. Entscheiden Sie zudem frühzeitig, ob Sie einen Installationsservice für Ihre neue Hardware nutzen möchten.
Besonderheiten beim Wechsel von DSL auf Kabel oder Glasfaser
Wechseln Sie etwa von DSL auf Kabel oder umgekehrt, ist es ratsam, den Anbieterwechsel frühzeitig zu beantragen. Mitunter benötigt Ihr neuer Internetanbieter etwas Vorlauf, um den neuen Anschluss einzurichten.
Auch kann es sinnvoll sein, den Stichtag der Erstversorgung direkt mit dem neuen Provider abzustimmen. So verhindern Sie, dass der Neuvertrag zu früh aktiviert wird und vermeiden doppelte Kosten. Einige Kabelanbieter gewähren Ihnen alternativ Freimonate für die Restlaufzeit Ihres Altvertrags. Während dieser Zeit zahlen Sie dann nur die Grundgebühren Ihres auslaufenden Tarifs.
Für gewöhnlich sind zudem die Dienste einer Technikerin oder eines Technikers erforderlich, wenn Sie die Art des Internetanschlusses ändern. Die Fachkraft benötigt Zugang zum Internetverteiler, der häufig verschlossen ist. Als Mieterin oder Mieter stimmen Sie sich daher gegebenenfalls mit der Hausverwaltung ab.
5. Wechsel des Internetanbieters ohne Versorgungslücke
Treten beim Wechsel unverschuldete Probleme auf, brauchen Sie keinen wochenlangen Ausfall fürchten. Gemäß § 59 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes muss Ihr Internetanschluss spätestens einen Tag nach dem Anbieterwechsel wieder funktionstüchtig sein.
Ist dies nicht der Fall, übernimmt der alte Internetanbieter die Versorgung bis zum erfolgreichen Wechsel. Dafür kann er die Hälfte der bisherigen Grundgebühr berechnen. Weigert sich der alte Provider, können Sie die Bundesnetzagentur kontaktieren. Diese wendet sich dann an die Internetversorger, um eine Lösung herbeizuführen.