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Pressemitteilung
Kippung der Ölpreisbindung für Gas soll für mehr Transparenz sorgen
Bereits im März 2010 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die
Gaspreise für Privatkunden nicht mehr ausschließlich über die Koppelung an den Ölpreis ermittelt werden
dürfen. Ob die Entkoppelung die Gaspreise sinken lässt, wird derzeit von Experten diskutiert.
Mit dem Urteilsspruch vom 24. März 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Rechte von
privaten Gaskunden gestärkt. Demnach dürfen Energieversorger eine Erhöhung des Gaspreises nicht
ausschließlich mit der Ölpreisentwicklung begründen. Entsprechende Klauseln in Gasverträgen werden
somit unwirksam, da sie die Kunden auf unangemessene Weise benachteiligen. Hintergrund ist, dass diese
Klauseln eine Erhöhung der Gaspreise selbst dann erlauben, wenn die Unternehmen steigende
Bezugspreise mit Kostensenkungen in anderen Bereichen auffangen können.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Bindung an den Ölpreis prinzipiell von den Richtern untersagt wurde.
Nach wie vor müssten die Energieversorger die Möglichkeit haben, langfristig planen zu können. So wird es
auch weiterhin üblich sein, dass sich steigende Beschaffungskosten, die auf höhere Ölpreise zurückzuführen
sind, auf der Rechnung der Privatkunden bemerkbar machen. Ausgeschlossen wurde durch das BGHUrteil
jedoch, dass der Ölpreis bei einer Gaspreiserhöhung die einzige Grundlage sein darf.
Für private Gaskunden bedeutet das Grundsatzurteil, dass künftige Preiserhöhungen, die sich auf die
Ölpreisbindung beziehen, verweigert werden können. Ob bereits gezahlte Erhöhungen zurückgefordert
werden können, ist jedoch unklar und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Verbraucherschützer raten
Gaskunden, die von der Klausel betroffen sind, sich rechtlich genau beraten zu lassen. In früheren Urteilen
des BGH hatten die Richter entschieden, dass die Preiserhöhungen der Gasanbieter als akzeptiert gelten,
sobald sie bezahlt wurden.
Ob die Auswirkungen des Urteils den Gaspreis zukünftig sinken lassen, wird von Experten bislang
unterschiedlich bewertet. Fachleute ziehen in diesem Fall den Vergleich zu anderen Ländern zurate,
n denen keine Ölpreisbindung vorliegt. Auch hier sind in den letzten Jahren die Gaspreise für Privatkunden
gestiegen. Trotzdem prognostizieren Verbraucherschützer, dass durch das Urteil mehr Transparenz auf
dem Gasmarkt zu erwarten ist. „Entscheidend ist, dass wir mehr Wettbewerb in den Markt bekommen“,
so Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.
„Das BGH-Urteil hat die Bedingungen dafür verbessert.“
Ein Gasvergleich bietet Gaskunden nach wie vor die sicherste und einfachste Möglichkeit, sich diese
Transparenz auf dem Markt zunutze zu machen. Privatkunden sollten dem Verbraucherschutz zufolge ihre
eigene Rechnung genauestens überprüfen und anschließend mit anderen Anbietern vergleichen.
So habe der Endverbraucher es selbst in der Hand und könne mit einem Wechsel des Anbieters auf
Preiserhöhungen reagieren.
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